Seit dem 01.01.2018 gibt die Kassen-Nachschau dem Finanzamt eine zusätzliche Möglichkeit, bargeldintensive Betriebe zu prüfen. Das Finanzamt prüft dabei, ob ein Gewerbetreibender seine Bareinnahmen und -ausgaben ordnungsgemäß aufzeichnet und verbucht. Eine Kassen-Nachschau findet unangekündigt und während der Geschäftszeiten statt.
Das Finanzamt kann bei Feststellung von Mängeln an der Kassenbuchführung eine Sicherheitszuschlag zwischen 2 und 5 % der Barumsätze der letzten 3 Jahre festsetzen!